BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen

BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen


Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg ist ein vom BAMF akkreditierter Träger, der die Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen durchführt.

Zulassungsverfahren und allgemeine Informationen

Informationen zu Kriterien und dem Verfahren der Zulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).


Voraussetzungen für die Onlineseminare

Die Onlineseminare finden im virtuellen Kursraum der vhs.cloud statt. Für die Teilnahme an unseren Onlineseminaren benötigen Sie einen PC oder ein Notebook. Bitte beachten Sie, dass Tablet-PCs eventuell nicht alle Funktionen unserer Web-Konferenzsoftwares (ZOOM und BigBlueButton) unterstützen.

Zu den erforderlichen Ausstattungen gehören ein Mikrofon, ein Lautsprecher und eine Kamera, die entweder integriert sind oder als externe Geräte angeschlossen sein können.

Eine stabile und bevorzugt über LAN realisierte Internetverbindung ist essentiell. Eine Downloadgeschwindigkeit von 6 Mbit/s ist in der Regel ausreichend, für optimale Ergebnisse empfehlen wir jedoch 16 Mbit/s. Testen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit auf https://breitbandmessung.de/test.

Im Rahmen der Seminare empfehlen wir die Verwendung der neuesten Versionen der Browser Google Chrome, Edge, Safari oder Firefox. Andere Browser sollten vorab getestet werden.

Für eine erfolgreiche Teilnahme setzen wir digitale Kompetenzen voraus, die den Stufen 1-2 (Grundstufe) des europäischen Referenzrahmens DigComp 2.2 entsprechen. Dieser Rahmen teilt die digitalen Kompetenzen in acht Niveaus ein: von Grundstufe bis Hochspezialisiert. Sie sind sich nicht sicher, wie Sie Ihre digitalen Kompetenzen einstufen sollen? Testen Sie Ihre Kompetenzen hier.


Hinweise für Präsenztermine

Die Kosten für Fahrt, Verpflegung und bei Bedarf Übernachtung werden von Ihnen getragen. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Präsenztermins kann der Volkshochschulverband keine Stornogebühren für Hotel- und Reisekosten übernehmen.

Kontakt

Olga Grimm

Olga Grimm

Leitung
Stefanie Bretz

Stefanie Bretz

Koordination
Anna Gurova

Anna Gurova

Sachbearbeitung

Allgemeine Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (ZQ DaZ)


Gut qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für den Erfolg von Integrationskursen. Die notwendige fachliche Qualifikation bestimmt die Integrationskursverordnung (§ 15 Abs. 1 IntV). Ausführliche Informationen zu der Zusatzqualifizierung finden Sie auf der Webseite des BAMF. Wir bieten die ZQ DaZ in der neuen Konzeption mit 140 UE an. An den einzelnen Wahlmodulen können auch bereits zugelassene Lehrkräfte teilnehmen.


Zulassungsverfahren

Eine Zulassung kann nach bestimmten Kriterien über die Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (ZQ DaZ) erfolgen. Einen Antrag auf Zulassung als Lehrkraft stellen Sie bitte direkt beim BAMF. Je nach Ihren fachlichen Qualifikationen erhalten Sie eine Direktzulassung oder die Auflage, an einer Zusatzqualifizierung DaZ teilzunehmen.


Ausnahmeregelung (bis 31.12.2025)

Sie finden detaillierte Informationen zu den individuell befristeten Ausnahmegenehmigungen zum Unterrichten im Integrationskurs sowie entsprechende Antragsformulare auf der Webseite des Bundesamtes.


Umfang und Inhalte der ZQ

Wir bieten die ZQ DaZ in berufsbegleitender Form an. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von circa fünf bis sechs Monaten mit Veranstaltungen i.d.R. an Wochenenden.

Die ZQ DaZ umfasst 140 UE und setzt sich aus fünf Pflichtmodulen und zwei Wahlpflichtmodulen zusammen. Zusätzlich zu den 140 UE sieht das Lehrgangskonzept modulbegleitende Eigentätigkeiten (Selbststudium, Microteaching etc.) sowie die Erstellung eines Portfolios vor. Darüber hinaus führen Sie Hospitationen in einem Integrationskurs durch und unterrichten dort auch in geringem Umfang. Bitte suchen Sie sich möglichst vor Lehrgangsbeginn einen Integrationskursträger in der Nähe Ihres Wohnortes, bei dem Sie die Hospitation und den eigenen Unterricht durchführen können. Genauere Informationen zu den Inhalten der ZQ erhalten Sie in Ihrem Lehrgang sowie in der Konzeption für die Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache.

Bitte beachten Sie: Der maximale Onlineanteil innerhalb der ZQ DaZ beträgt gemäß den Vorgaben des BAMF 50 Prozent.

Anmeldung

Die Teilnahmegebühr für Lehrgänge beträgt 1.645,00 €, für Wahlpflichtmodule 188,- €.


Das BAMF gewährt eine nachträgliche und an Auflagen geknüpfte Rückerstattung der jeweils oben genannten Gebühren:

Für Lehrkräfte mit Zulassungsdatum ab 01.02.2023 reicht der Nachweis von 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 18 Monaten gerechnet ab dem Zulassungsdatum für eine Rückerstattung aus.

Darüber hinaus wird diese Regelung auch für folgende, vor dem 01.02.2023 zugelassene Lehrkräfte, rückwirkend angewandt: Lehrkräfte, die in der Zeit von 01.07.2021 bis 31.01.2023 zugelassen wurden, können eine Kostenrückerstattung ebenfalls bereits dann beantragen, wenn sie 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 24 Monaten ab ihrer Zulassung (Datum des Bescheids) nachweisen und nachweislich zum Zeitpunkt der Einreichung des Rückerstattungsantrags aktiv in einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs unterrichten.

Uns liegt keine AZAV-Zertifizierung vor. Daher können wir leider keine Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen/Jobcenter entgegennehmen.

Wir bearbeiten Ihre vollständigen Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.


ZQ DaZ


Medienkompetenz


Fortbildungen im Bereich ZQ DaZ

02. Februar 2025 - 23. Februar 2025 ( 2 Tage) | Start: 10:00 Uhr | Ende: 17:30 Uhr | Online-Fortbildung - bequem von Ihrem Schreibtisch aus
Sprachen

ZQ DaZ - Wahlpflichtmodul Medienkompetenz

Im zweitägigen Modul "Medienkompetenz" beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Fragen der virtuellen Unterrichtsgestaltung. ... Zum Kurs
18. Mai 2025 - 31. Mai 2025 ( 2 Tage) | Start: 10:00 Uhr | Ende: 17:30 Uhr | Online-Fortbildung - bequem von Ihrem Schreibtisch aus
Sprachen

ZQ DaZ - Wahlpflichtmodul Medienkompetenz

Im zweitägigen Modul "Medienkompetenz" beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Fragen der virtuellen Unterrichtsgestaltung. ... Zum Kurs

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung (ZQ Alpha)


Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Webseite des BAMF.


Zulassungsverfahren

Über die Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen entscheidet das Bundesamt auf Grundlage der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung. Der Antrag auf eine ergänzende Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen kann direkt beim Bundesamt gestellt werden.

Wenn die vorliegende Qualifikation für eine Direktzulassung nicht ausreicht, kann zum Erlangen der Zulassung je nach individuellen Voraussetzungen entweder eine verkürzte (40 Unterrichtsstunden) oder eine unverkürzte (80 Unterrichtsstunden) Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) absolviert werden. Wir bieten sowohl unverkürzte (80 UE) als auch verkürzte (40 UE) Lehrgänge an.


Ausnahmeregelung

Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha verwiesen wurden, können eine auf 12 Monate befristete Genehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen erhalten, sobald sie mit der Teilnahme an der ZQ Alpha begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die Qualifizierung vor dem 01.01.2026 beginnt. Teilnehmende an der verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha erhalten die Ausnahmegenehmigung zeitnah nach Beginn der ZQ vom BAMF, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.


Umfang und Inhalte der ZQ Alpha

Wir bieten die ZQ Alpha in berufsbegleitender Form an. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von circa drei bis vier Monaten mit Veranstaltungen i.d.R. an Wochenenden. Die Qualifizierung umfasst 10 spezifische Module. Das BAMF erlaubt bei der Durchführung einen online-Anteil von max. 50 Prozent. Zum Lehrgang sind von den Teilnehmenden kollegiale Hospitationen selbstorganisiert zu leisten. Somit ist der Kontakt zu einem Integrationskursträger, bei dem dieses möglich ist, unerlässlich.

Anmeldung

Die Teilnahmegebühr von 940,00 € für unverkürzte und 470,00 € für verkürzte Lehrgänge wird für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen (mind. 300 UE in den letzten 36 Monaten) vom BAMF gefördert.

Zusätzlich zur Anmeldung über die Homepage reichen Sie uns bitte den Nachweis der aktiven Lehrtätigkeit in Integrationskursen im Original an die unten stehende Adresse ein. Ohne diesen Nachweis nehmen Sie als Selbstzahler*in teil.

Volkshochschulverband
Baden-Württemberg
Frau Anna Gurova
Raiffeisenstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen

Wir bearbeiten Ihre vollständigen Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.

Fortbildungen im Bereich ZQ Alpha

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (ZQ BSK)


Für das Unterrichten in den Berufssprachkursen des BAMF ist für die Lehrkräfte ein Qualifizierungsnachweis erforderlich. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Webseite des BAMF.


Zulassungsverfahren

Lehrkräfte, die bestimmte fachliche Qualifikationen vorweisen, haben die Möglichkeit, eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen zu beantragen.

Soweit die Voraussetzungen für eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen nicht gegeben sind, können nach § 15 IntV zugelassene Lehrkräfte eine Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen erst erhalten, wenn sie einen Nachweis über eine abgeschlossene ZQ BSK erbringen.

Bitte stellen Sie vor oder während der ZQ BSK einen Antrag auf erweiterte Zulassung beim BAMF.


Ausnahmeregelung (bis 31.12.2024)

Teilnehmende an einer laufenden ZQ BSK können bis zum 31.12.2024 in Berufssprachkursen auch ohne erweiterte Zulassung eingesetzt werden. Hierzu hinterlegen Sie bitte bei Ihrem Träger das Formular zur Selbstauskunft.


Umfang und Inhalte der ZQ BSK

Wir bieten die ZQ BSK in berufsbegleitender Form an. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von circa drei bis vier Monaten mit Veranstaltungen i.d.R. an Wochenenden. Die Qualifizierung setzt sich aus insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE), verteilt auf acht spezifische Module, zusammen. Zusätzlich zu den 80 UE sieht das Lehrgangskonzept modulbegleitende Selbstlern- und Eigenaktivitäten, eine Praxis- und Reflexionsphase (Selbststudium, Hospitation, etc.) sowie die Erstellung eines Portfolios vor.

Lehrkräfte bereiten sich durch Selbstreflexion der Lehrkompetenzen auf die ZQ BSK vor, indem sie ihre Kompetenzen, Stärken und Schwächen als DaF/DaZ-Lehrkraft mittels eines Fragebogens einschätzen. Die Auswertung der Selbstreflexion soll von der Lehrkraft selbst anhand eines Punktesystems vorgenommen werden. Diese Auswertung verbleibt bei der Lehrkraft, bildet jedoch eine wichtige Grundlage für Fragen an die Qualifizierungseinrichtung und für die Vorbereitung auf die Zusatzqualifizierung. Ausführliche Informationen zum Beratungsgespräch erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zur ZQ BSK.

Anmeldung

Die Teilnahmegebühr von 940,00 € wird vom BAMF gefördert.

Zusätzlich zur Anmeldung über die Homepage reichen Sie uns bitte die Bescheinigung Ihres Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen im Original per Post an folgende Adresse ein:

Volkshochschulverband
Baden-Württemberg
Frau Anna Gurova
Raiffeisenstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen

Wir bearbeiten Ihre vollständigen Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.

Fortbildungen im Bereich ZQ BSK

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