Grundqualifikation Erwachsenenbildung

Grundqualifikation Erwachsenenbildung

Die Fortbildung der Kursleitenden ist ein wesentliches Element der Qualitätssicherung und -entwicklung der Volkshochschulen. Neben der fachlichen Qualifikation sind die erwachsenenpädagogischen, didaktischen, methodischen, kommunikativen und persönlichen Kompetenzen der Kursleitenden zentrale Faktoren für das Gelingen von Lernprozessen.

Die Fortbildungsangebote zur Grundqualifikation Erwachsenenbildung ermöglichen es, diese Kompetenzen zu erwerben, zu erweitern und zu vertiefen, die Rolle als Kursleiter*in zu reflektieren und sich mit anderen Kursleitenden auszutauschen. Fundierte fachspezifische Kompetenzen werden vorausgesetzt.

Die Grundqualifikation Erwachsenenbildung (GQ) richtet sich an Kursleitende aller Fachbereiche und vermittelt übergreifende Kompetenzen zum Leiten von Gruppen, Lehren und Lernen etc.

Kursleitende in den Bereichen Gesundheit und Sprachen können alternativ die Fachqualifikation (FQ) Gesundheit bzw. Sprachen erwerben. Die Fachqualifikation baut nicht auf der Grundqualifikation auf, sondern ist ein separates Fortbildungskonzept. Es wird empfohlen, die beiden Qualifikationen nicht gleichzeitig anzustreben.

Die Grundqualifikation Erwachsenenbildung (GQ) soll innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren absolviert werden und umfasst insgesamt 80 Unterrichtseinheiten.

Die Grundqualifikation Erwachsenenbildung setzt sich wie folgt zusammen:

  • vhs-Basisqualifikation (32 UE)
  • Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 UE aus den mit GQ gekennzeichneten Angeboten zu den Themenfeldern Digitale Lernwelten, Moderation und Präsentation, Lernen und Lehren, Kommunikation und Gesprächsführung, Persönliche Arbeitstechniken und Persönlichkeitsentwicklung. Die besuchten Fortbildungen sollten mehrere dieser Themenfelder abdecken.
  • Fortbildungen im Umfang von maximal 8 UE aus dem unterrichteten Fachgebiet.

Fortbildungen zu diesen Themen werden beim vhs-Verband angeboten; weitere Fortbildungen finden im Rahmen der regionalen Fortbildung an Volkshochschulen statt.

Für die Anerkennung der Fortbildungen für die Gesamtbescheinigung Grundqualifikation Erwachsenenbildung gelten darüber hinaus ab April 2020 folgende Voraussetzungen:

  • der Mindest-Umfang jeder einzelnen Fortbildung beträgt 4 UE
  • es können max. zwei Fortbildungen mit einem kürzeren Umfang als 8 UE in die GQ eingebracht werden
  • der Anteil der Online-Fortbildungen darf maximal 40 Prozent (32 UE) betragen
  • eine der Fortbildungen muss im Kompetenzbereich „Digitale Lernwelten“ besucht werden.

Nach der Teilnahme an mindestens 80 Unterrichtsstunden innerhalb eines Zeitraumes von maximal drei Jahren stellt der Volkshochschulverband Baden-Württemberg nach Vorlage der Einzelteilnahmebescheinigungen eine Gesamtbescheinigung „Grundqualifikation Erwachsenenbildung“ aus.

Kontakt

Dorothee Müller

Dorothee Müller

Fachreferentin

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