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In der UN-Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2006 festgelegt, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird. Eine herausragende Rolle spielt die in der Konvention enthaltene Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen.
Für die Weiterbildung bedeutet dies eine zunehmende Ausrichtung auf heterogene bzw. inklusive Lerngruppen. Zu diesen „neuen“ Lerngruppen zählen nun auch vermehrt Menschen mit Behinderung. Diese Inklusions- bzw. Teilhabebestrebungen im Erwachsenen- und Weiterbildungsbereich stellen die öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in erster Linie die Volkshochschulen, vor große Herausforderungen. Die traditionelle Zielgruppenarbeit wird ersetzt durch Programme, die besondere Bedürfnisse der Kommunikation, des Lerntempos und der medialen bzw. persönlichen Unterstützung berücksichtigen (siehe auch Bildung für alle, Aufsuchende Bildungsarbeit, Zusammen in Vielfalt). Diese inklusiven Angebote sind für alle Menschen – auch ohne offiziell anerkannte Behinderung – offen. Einrichtungen der Erwachsenenbildung verwirklichen so eine zentrale Aufgabe ihrer Bildungsarbeit, denn niemand darf aufgrund sozialer oder ethnischer Herkunft, aufgrund früheren Scheiterns oder wegen einer Behinderung vom Lebenslangen Lernen ausgeschlossen sein. Dieser Grundsatz ist nicht nur Bestandteil des traditionellen Selbstverständnisses der Volkshochschule, er ist längst auch als entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft anerkannt.