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Volkshochschulen in Baden-Württemberg bieten seit Juni 2017 Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in der vorläufigen sowie in der Anschlussunterbringung an. Das Angebot wird durch eine Kooperation zwischen dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg und Volkshochschulverband Baden-Württemberg ermöglicht. Richter*innen sowie Staatsanwält*innen im Landesdienst führen die Kurse durch. Ein Kurs umfasst vier Unterrichtseinheiten und wird in einer herkunftssprachlich homogenen Gruppe mit Unterstützung eines Dolmetschers durchgeführt. Das didaktische Konzept wurde vom Justizministerium erarbeitet.
Mit dem Angebot sollen Flüchtlinge und Asylbewerber*innen, die in baden-württembergischen Gemeinden vorläufig untergebracht sind oder sich in der Anschlussunterbringung befinden, erreicht werden. Ziel ist die niedrigschwellige Vermittlung von Grundkenntnissen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Themenschwerpunkte sind der Staatsaufbau und die für alle verbindlichen Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz. In den Kursen treten die teilnehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber*innen unmittelbar in Kontakt mit Amtsträger*innen aus dem Bereich der Justiz und sollen so Vertrauen in die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit der deutschen Justiz fassen.
Ein Film zum ersten Kurs in Baden-Württemberg finden Sie hier.